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In den Räumlichkeiten der Gaststätte Ruhmöller in Saerbeck fand die diesjährige Mitgliederversammlung der GdP-Kreisgruppe Steinfurt statt. Der Einladung waren mehr als 60 Mitglieder gefolgt und wurden vom Kreisgruppenvorsitzenden Klaus Büscher begrüßt.
In dem Geschäftsbericht ging Klaus Büscher auf die verschiedenen Aktivitäten der Kreisgruppe ein.  Nicht zuletzt auf Grund dieser Tätigkeiten ist auch in diesem Jahr ein weiterer Mitgliederzuwachs zu verzeichnen.  Der Vorsitzende bedankte sich in diesem Zusammenhang bei den Mitgliedern des Vorstandes und den Vertrauensleuten, ohne die solch erfolgreiche Arbeit nicht möglich gewesen wäre.
Als Gast war Ralf Robertz  von Geschäftsführenden Landesbezirksvorstand anwesend. In seiner Rede berichtet er von den zurückliegenden schwierigen Lohnverhandlungen der Gewerkschaften mit der Landesregierung und prophezeite  für die anstehende Tarifrunde einen „harten“ Arbeitskampf. Er machte deutlich, dass wir nur mit entsprechender Solidarität erfolgreich sein können. Weitere Themen waren unter anderem die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, der Rüstzeitendiskussion, die Terrorgefahr durch die IS und der drohende Personalabbau in den nächsten Jahren.
Im Anschluss nahmen Klaus Büscher und Ralf Robertz noch die Ehrung langjähriger GdP-Mitglieder vor. Mit einer Urkunde und einer Anstecknadel, sowie einem kleinen Präsent bedankten sie sich für die langjährige Unterstützung der gewerkschaftlichen Bewegung. (Hier geht es zu den Bildern)
Auf reges Interesse stieß das Angebot der Kreisgruppe, sich vor der eigentlichen Versammlung  über den Umgang mit persönlichen Verfügungen zu informieren. In dem Vortrag ging Klaus Büscher insbesondere auf die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ein und machte dabei deutlich, dass dies ein Muss für jeden Erwachsen und nicht nur für Senioren ist. Anhand einiger aktueller Beispiele wurde besonders deutlich, wie wichtig das Thema ist und wie schnell Angehörige in die Verlegenheit kommen können plötzlich als gesetzlicher Betreuer für ihren Ehepartner zu fungieren.